Willkommen bei Latinlaw
Ihr Rechtsanwalt in Berlin
Kompetente rechtliche Unterstützung - bundesweit und auch auf spanisch
Ich bin ein deutscher Rechtsanwalt mit spanischen Sprachkenntnissen - Ihre Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme in Deutschland, darunter Ausländerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Strafrecht und weitere Rechtsgebiete wie Sozialrecht.
Ausländer- und Aufenthalts-recht
Ich unterstütze Sie in allen Aufenthalts- und Ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einbürgerung, Erwerb einer Niederlassungserlaubnis oder berate Sie in Visafragen oder zur Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses.

Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Familienrecht, auch mit Auslandsbezug
Gerne unterstütze ich Sie beim Familiennachzug, Scheidungen, auch wenn der Ehegatte im Ausland lebt und aufenthaltsrechltichen Fragen nach Ihrer Scheidung.

Arbeitsrecht
Ich biete umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung im Arbeitsrecht.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Anfechtung einer Kündigung (Kündigungsschutzklage), berate Sie zu Aufhebungsverträgen und führe Verhandlungen über eine Abfindung.

Mietrecht
Sie haben eine Kündigung für Ihre Wohnung erhalten, oder Ihr Vermieter hat die Miete erhöht?
Dann prüfe ich die Rechtmäßigkeit und beraten Sie zum weiteren Vorgehen hiergegen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihr Vermieter Räumungsklage erhebt. Dann ist besondere Eile geboten.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie betreiben einen Laden, ein Restaurant oder ein anderes Gewerbe oder wollen ein Gewerbe in Deutschland anmelden und betreiben?
Dann unterstütze ich Sie gerne bei der Wahl der richtigen Rechtsform, sowie den Gängen zu Behörden zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen.

Opferschutz
Sie wurden Opfer einer Straftat?
Dann vertrete ich gerne Ihre rechtlichen Interessen gegen den Täter. Sowohl in der strafrechtlichen Nebenklage, als auch bei der Kompensation erlittener Schäden und der Erlangung von Schmerzensgeld.

Strafrecht und Ordnungswidrig-keiten
Werden Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt?
Gerne schütze ich Ihre Beschuldigtenrechte im Strafverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden und übernehme Ihre Verteidigung.
Wichtig: Sagen Sie ohne Ihren Rechtsanwalt nichts. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern. Kontaktieren Sie mich umgehend, wenn Sie Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhaben, insbesondere wenn es sich um einen Strafbefehl handelt.

Sozialrecht
Wenn Sie Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) beantragt haben oder Ihnen diese verweigert werden, übernehme ich gerne die weitere Kommunikation mit der Behörde und kümmere mich um Widerspruch und Klageverfahren nach dem SGB X.

Allgemeines Zivilrecht
Zu zivilrechtlichen Streitigkeiten zählen allgemeine vertragliche Streitigkeiten, wie bei Kaufverträgen und deren Widerruf.
FAQ
Was kostet das?
Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach zunächst nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiervon abweichend können Honorarvereinbarungen getroffen werden. Dies kann etwa notwendig werden, wenn die Materie rechtlich komplex ist, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dies aber nicht hinreichend berücksichtigt.
Im Fall eines Gerichtsverfahrens kommen Gerichtskosten hinzu, die regelmäßig vorab an das Gericht zu bezahlen sind, sog. Gerichtskostenvorschuss. Dies gilt nicht in der Sozialgerichtsbarkeit. Hier ist das Verfahren weitgehend gerichtskostenfrei. Im Arbeitsrecht wird regelmäßig kein Vorschuss verlangt. Die Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens von der unterliegenden Partei bezahlt.
Es empfiehlt sich grundsätzlich immer eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt, bis auf eine vielleicht vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, die Kosten des Verfahrens vollständig.
Wenn Sie sich einen Prozess, einen Anwalt oder eine Versicherung grundsätzlich nicht leisten können, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht prüft dann bereits vorab summarisch Ihre Erfolgsaussichten. Wenn Erfolgsaussichten bestehen, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und des Ihnen beigeordneten Anwaltes. Möglich sind eine volle Prozesskostenhilfe, oder eine Ratenzahlung.
Was kostet die Erstberatung?
Die erste Kontaktaufnahme, bei der ich einschätze, ob ich Ihren Fall übernehmen kann ist kostenlos.
Die Ersberatung selbst richtet sich nach § 34 RVG und kostet 190 EUR, es sei denn es wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, was möglich ist. Bedarf die Erstberatung eines kurzen schriftlichen Gutachtens fallen nach dem RVG grundsätzlich 250 EUR an. Prüfen Sie unbedingt, ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten für Sie übernehmen kann. Gerne weise ich Sie auch bei der kostenlosen ersten Kontaktaufnahme darauf hin, ob in Ihrem Fall ein staatlicher Beratungshilfeschein in Betracht kommt. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten, bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 15 EUR.
Über Latinlaw
Ihr rechtlicher Ansprechpartner in Deutschland
Ich verfüge über Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen.
Ich biete effiziente und unkomplizierte Rechtsberatung - auch in spanischer Sprache. Siehe hierzu auch auf dem spanisch-sprachigen Teil der Seite.
Vertrauen Sie auf meine inzwischen mehrjährige Erfahrung im deutschen Rechtssystem.

